Wochenschau Verlag
Eschborner Landstr. 42-50, 60489 Frankfurt am Main
info@wochenschau-verlag.de
www.wochenschau-verlag.de
Über den Verlag
Der Wochenschau Verlag wurde 1949 gegründet und ist seitdem ein unabhängiger Verlag und außerdem ein Familienunternehmen. Der Schwerpunkt dieses Verlages liegt auf politischer, historischer und ökonomischer Bildung. Es erscheinen Publikationen aus Wissenschaft, Fachdidaktik, Unterrichtspraxis der Fächer Politik, Geschichte, Ökonomie, Gesellschaftswissenschaften und Geografie.
Der Verlag teilt sein Programm in folgende Sparten:
Schule und Unterricht, Studium und Wissenschaft, Jugend- und Erwachsenenbildung und Zeitschriften.
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Autoren-Hinweise des Verlags
Was sollte ich noch über CC-Lizenzen wissen?
Grundsätzlich gilt, dass auch bei eingeschränkter Freigabe keine Nutzung ausgeschlossen wird. Der/die
Nutzer:in benötigt lediglich die Genehmigung zur geplanten Verwendung, die vom Verlag eingeholt werden kann.
„Non-Commercial“: ja oder nein?
Die „NC“-Komponente untersagt Lizenznehmer:innen die Nutzung zu kommerziellen Zwecken. Damit ist
ausgeschlossen, dass ein Buch oder Beitrag erneut veröffentlicht und verkauft wird. Aber auch Nutzungen zu
Bildungszwecken haben zum Teil kommerziellen Nutzen. Das heißt, die „NC“-Komponente kann verhindern,
dass ein Text in ein institutionelles Repositorium aufgenommen wird. Auch die Nutzung in Wikipedia wäre durch
eine „NC“-Komponente eingeschränkt. Eine restriktivere Lizenz wird zudem immer eher für Unsicherheit bei
Nutzer:innen sorgen als eine freie Lizenz.
„No Derivates“
Derivate, die über die Komponente „ND“ ausgenommen werden können, umfassen z. B. Übersetzungen,
Verfilmungen und Vertonungen, aber auch Veränderungen. „Derivate works“ sind auf Deutsch „abgeleitete
Werke“, die nach Urheberrechtsgesetz „Neuerschaffungen“ sind, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen.
Als Urherber:in haben Sie bei Lizenzierung ohne „ND“-Komponente kein Mitspracherecht in Bezug auf
Veränderungen (Aktualisierung, Übersetzungen).
Die Weiterentwicklung (und zusätzliche Verbreitung z. B. durch Übersetzungen), die durch das Fehlen der
„ND“-Komponente erleichtert wird, ist das, was durch Open Access befördert bzw. erleichtert werden soll.
Das Originalwerk ist bei einer Lizenzierung ohne „ND“ geschützt, insofern als die Veränderungen und der/die
Urheber:in der Veränderung kenntlich gemacht werden müssen. Die Kennzeichnung der Änderungen soll
dafür sorgen, dass Änderungen durch Dritte eindeutig diesen und nicht dem/der ursprünglichen Autor:in
zugeschrieben werden.
Neben dem Urheberrecht müssen zudem immer auch Urheberpersönlichkeitsrechte beachtet werden, die von
einer CC-Lizenz natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden. Das bedeutet, dass der/die Urheber:in gegen die
„Entstellung“ seines Werks vorgehen kann, auch wenn es unter einer CC-Lizenz ohne „ND“-Zusatz
bereitgestellt wird.
Zitatrecht oder Schrankenregelungen
Keine der Lizenzen verhindert die Nutzungen, die im Rahmen der urheberrechtlichen Schrankenregelungen
erlaubt sind. Das heißt Zitate, Privatkopien, Verwendung für den Unterricht und die Lehre (bis 15% eines
Werkes), Verwendung für die eigene Forschung (bis 75% eines Werkes) etc. sind immer ohne
Einschränkungen und auch ohne Genehmigung des Rechteinhabers erlaubt (sofern die Quelle genannt wird).
Fremdmaterial in Open Access-Publikationen
Als „Fremdmaterial“ gelten Texte, Abbildungen, Grafiken etc., die bereits an anderem Ort veröffentlicht
wurden bzw. Texte, Abbildungen, Grafiken etc. eines anderen Urhebers (oder Rechteinhabers).
Sofern das Fremdmaterial im Rahmen der Urheberrechtsschranken (wie z. B. des Zitatrechts) eingesetzt wird,
gibt es (auch für die Wiederverwendung in einer Open Access-Publikation mit CC-Lizenz) keine
Einschränkungen.
Jedes Fremdmaterial muss aber immer deutlich mit Quellenangabe und Urhebernennung gekennzeichnet
sein. Dafür gibt es keine genauen Vorgaben. Das Ziel ist, den Nutzer:innen Ihrer Publikation möglichst
eindeutig verständlich zu machen, welche Teile des Werkes in welchem Umfang weitergenutzt werden
können. Dies dient zum einen der Sicherheit der Nutzer:innen und zum anderem dem Urheberrechtsschutz
der Verfasser:innen des Originalmaterials.
Beispiel zur Quellennennung (Fremdmaterial mit CC-Lizenz): Abb. X (c) 2018 Vorname Nachname,
veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY (in: „Originalpublikation“/„Erstveröffentlichungsort“).
Fremdmaterial ohne Creative Commons-Lizenz muss mit Copyright und Name des Rechteinhabers versehen
werden.
Die Bedingungen der Creative Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von
Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z. B. Schaubilder, Abbildungen, Fotos
und Textauszüge, erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch die jeweiligen Rechteinhaber:innen.